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    Hamburger CHORona-Hilfe: Unterstützung für Hamburgs Amateurchöre

    Die Behörde für Kultur und Medien hat ein Hilfsprogramm für Amateurchöre initiiert, das der Landesmusikrat Hamburg umsetzt. Wegen der coronabedingten Einschränkungen dürfen Chöre zwar proben, müssen jedoch in geschlossenen Räumen einen Abstand von 2,5 Metern zwischen den Personen einhalten. Daher brauchen sie wesentlich größere Räume, um Chorproben abhalten zu können. Für viele Chöre ist es ein existenzielles Problem, einen bezahlbaren Raum in der benötigten Größe zu finden.  Dort setzt die CHORona-Hilfe an. Sie soll gleichzeitig Amateurchören bei der Suche nach geeigneten Proberäumen unterstützen und einen finanziellen Ausgleich für die höheren Kosten für größere Probenräume schaffen. Die Behörde für Kultur und Medien stellt zunächst 50.000 Euro aus dem Corona-Hilfspaket Kultur für…

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    Chorproben in Zehnergruppen ohne Mindestabstand möglich

    Wie die Pressestelle der Sozialbehörde auf Nachfrage der Chorportal Hamburg Redaktion mitteilte, sind Chorproben in Zehnergruppen ohne Mindestabstand möglich. Die aktuell gültige Rechtsverordnung regelt in § 19, dass folgende Vorgaben gelten: die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5 sind einzuhalten, es sind Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 7 zu erheben, ein Schutzkonzept ist nach Maßgabe von § 6 zu erstellen, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen am jeweiligen Ort nicht durchmischt werden, die Pausenregelung erfolgt in der Form, dass unterschiedliche Gruppen zeitversetzt Gemeinschaftsräume oder Gemeinschaftsflächen betreten. Bei Angeboten, bei denen mit einer gesteigerten Atemluftemission zu rechnen ist (insbesondere beim Gesang), müssen die beteiligten Personen in geschlossenen Räumen einen Mindestabstand von 2,5…