Aktuelles
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Petition: Hilfen für Freiberufler und Künstler während des „#CORONA-SHUTDOWNS“
Das Corona-Virus grassiert und damit gehen zahlreiche Maßnahmen einher. Unabhängig davon, ob diese gerechtfertigt sind oder nicht, haben sie unmittelbare Auswirkungen, nicht nur auf betroffene Firmen, Unternehmen, Gesellschaften u.ä., sondern – im Fall von Absagen von Veranstaltungen wie Konzerten, Messen, Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern u.a. – auch auf etliche Freiberufler, die von den Einnahmen aus solchen Veranstaltungen ihren Lebensunterhalt bestreiten.
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Chorproben unter Auflagen wieder erlaubt
Gemäß der neuen Rechtsverordnung sind Chorproben – natürlich unter Auflagen – wieder gestattet. Der Chorverband Hamburg hat auf seiner Homepage eine Empfehlung für ein Schutzkonzept online gestellt, das auf die aktuelle Rechtsverordnung hin angepasst wurde. Der Verband hatte dieses Schutzkonzept bereits vor den neuen Regelungen mit der Gesundheitsbehörde abgeglichen. Der Chorverband Hamburg empfiehlt, jeweils den Chornamen zu vermerken, auf die jeweiligen Verhältnisse anzupassen und es sicherheitshalber der corona-intendanz@bgv.hamburg.de vorzulegen. Download Schutzkonzept Vollständige Rechtsverordnung