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Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden
Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro). Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31.…
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Chorproben und – Konzerte nur noch unter Zwei-G-Plus zulässig
Proben und Konzerte von Laien-Orchestern und -Chören sind nur nach dem Zwei-G-Plus-Zugangsmodell zulässig, sie dürfen also nur für Personen angeboten werden, die nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder die durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen, dass sie höchstens 15 Jahre alt sind und außerdem nachweisen, dass sie getestet sind. Ausnahmen gelten für Mitarbeiter und für Personen, die durch ein ärztliches Attest im Sinne von § 10j der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO nachweisen, dass sie sich nicht impfen lassen können. Auch sie müssten nachweisen, dass sie getestet sind. Dabei gelten die folgenden Regelungen: Anwesende Personen müssen in geschlossenen Räumen und geschlossenen Fahrzeugen eine medizinische Maske tragen, die während des Musizierens oder während körperlicher Betätigungen…