Corona
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Chorproben ab 11.06. auch in Innenräumen erlaubt
Chorproben dürfen ab dem 11. Juni 2021 sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen stattfinden. Für diese sowie für Blasinstrumente-Ensembles gilt ein Sonderabstand von 2,5 Meter zwischen den Musizierenden. Sofern Proben in Innenräumen stattfinden, gilt eine Testpflicht als Auflage, dies hat der Hamburger Senat auf der Landespressekonferenz am 08. Juni 2021 bekannt gegeben: https://www.hamburg.de/coronavirus/15151288/2021-06-08-oeffnungsschritte/ Wie die Regularien für Proben in Innenräumen lauten, werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald uns diese bekannt sind.
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Es darf wieder gesungen werden
Ab sofort sind wieder Chorproben im Freien möglich. Die Voraussetzungen für Chöre im Freien stehen grundsätzlich in § 19 Abs. 1 EVO (auf den § 19 Abs. 2 verweist), leicht modifiziert durch § 19 Abs. 2, dies teilte uns die Kulturbehörde auf Nachfrage mit. Nachfolgend die wesentlichen Regeln, jene nur für Innenräume sind nicht aufgeführt (Stand 01.06.2021): die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5 sind einzuhalten, allerdings mit der Maßgabe, dass der Abstand bei Gesang 2,5 Meter beträgt dabei ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer so zu begrenzen, dass das Abstandsgebot nach § 3 Absatz 2 gewahrt wird ein Schutzkonzept ist nach Maßgabe von § 6 zu erstellen es sind…