Corona
-
Aktuelle Corona-Regeln für Chöre
Am 25.09.2021 ist eine neue Rechtsverordnung für Hamburg in Kraft getreten. Diese Regeln gelten derzeit für Chöre: Zwei-G-Zugangsmodell: Wenn sich Anbieter von künstlerischen oder musikalischen Bildungsangebote, einschließlich Musikschulen, Chören, Orchestern und Tanzschulen, sowie ehrenamtlich angeleiteten Gruppenangeboten und dem nicht berufsmäßigen Probenbetrieb dafür entscheiden, vollständig oder zu bestimmten Zeiten nur Geimpfte und Genesene („2G“) einzulassen und auch alle anderen anwesenden Personen einschließlich der Mitarbeiter ausschließlich geimpft oder genesen sind, gelten das Abstandsgebot und einige damit zusammenhängende Regeln nicht: Verzicht auf das Abstandsgebot Lerngruppen dürfen durchmischt werden freie Pausengestaltung Entfallen der Begrenzung der Gruppengröße der Lerngruppen Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen Voraussetzung für eine Teilnahme an dem Zwei-G-Modell ist unter anderem…
-
Corona-Regeln für Proben im Innenraum
Seit heute ist auch das Proben in Innenräumen wieder möglich. Wie uns die Kulturbehörde auf Nachfrage mitteilt, gelten für Laienchorproben § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 (und die darin genannten Normen). § 17 gilt nicht. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl ergibt sich jedoch daraus, dass eine Einhaltung des Abstandsgebots möglich sein muss (§ 19 Abs. 1 Nr. 6).