Corona

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    Outdoor-Proben in Parks – Antrag auf Sondernutzung

    Wer mit seinem Chor Outdoor-Proben in einem der zahlreichen Hamburger Parks machen möchte, muss hierfür beim Fachamt Management des öffentlichen Raumes einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung stellen. Neben dem Antrag muss das Hygienekonzept des Chores sowie ein Lageplan des Probenortes eingereicht und folgende Punkte angegeben werden: Wird es Aufbauten geben? Mikro, Verstärker etc.? Wie ist die Toilettenfrage geklärt? Der Antrag ist rechtzeitig 10 Werktage vor Ausführung einzureichen. Alle Infos zur Sondernutzung: https://www.hamburg.de/hamburg-nord/stadtgruen/4577814/sondernutzung-von-gruenanlagen/

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    Kultur kennt keinen Shutdown! – Hilfsfonds der Hamburgischen Kulturstiftung geht in die zweite Runde

    Um freie Künstler*innen zu unterstützen, die von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind, hat die Hamburgische Kulturstiftung im März 2020 einen Hilfsfonds ins Leben gerufen. Unter dem Motto »Kunst kennt keinen Shutdown!« startete die Stiftung einen Spendenaufruf – mit sensationeller Resonanz! Zahlreiche Stiftungen, Unternehmen und Privatpersonen folgten dem Aufruf. Rund 700.000 Euro Spenden (Stand: 19. Juni) sind bereits eingegangen. Das Ziel des Hilfsfonds ist es, freien Künstler*innen durch unbürokratische Förderung die Fortsetzung ihrer Arbeit zu ermöglichen. Auf der Homepage der Hamburger Kutlurstiftung erfahren Sie mehr über die Ausschreibung (Die Ausschreibung für die zweite Förderrunde ist online. Das Antragsformular wird vom 25. bis zum 30. Juni 2020 freigeschaltet. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, lesen Sie bitte…