Corona

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    Neue Corona-Rechtsverordnung – keine Präsenzproben für Amateurchöre

    Ab dem kommenden Montag gelten wieder verschärfte Corona-Regeln, die auch die Hamburger Amateurchöre betreffen. Wie die Pressestelle der Wie die Pressestelle der Behörde für Kultur und Medien gegenüber dem Chorportal Hamburg bestätigte, sagt die neue Verordnung, dass Freizeitchöre ab 2.11. bis zum 30.11. nicht proben und auftreten dürfen. Berufschöre dürfen unter den in den letzten Monaten eingeübten Regeln proben. gegenüber dem Chorportal Hamburg bestätigte, sagt die neue Verordnung, dass Freizeitchöre ab 2.11. bis zum 30.11. nicht proben und auftreten dürfen. Berufschöre dürfen unter den in den letzten Monaten eingeübten Regeln proben. Die ganze Verordnung und weitere Infos finden gibt es hier: www.hamburg.de/corona

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    Hamburgs Amateur-Chöre: Erinnerung an das Förderprogramm „CHORona #SaveOurChoirs“

    Seit Mitte September läuft das von der Behörde für Kultur und Medien initiierte Hilfsprogramm für Amateurchöre „CHORona #SaveOurChoirs“, das der Landemusikrat Hamburg umsetzt.  Dein Chor ist auf der Suche nach einem größeren Probenraum, um die Mindestabstände zwischen den Personen während der Corona-Pandemie einhalten zu können? Dann findest du auf der Website des Landesmusikrates https://chorona.lmr-hh.de erste geeignete und vor allem auch bezahlbare Probenräume. Der Landesmusikrat unterstützt gerne dabei!