Corona

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    Neustarthilfe für Soloselbstständige

    Antragsstellung bis 31.08.2021 Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Zu den Antragsberechtigten zählen Soloselbständige, die personenbezogene (z.B. Kosmetiker*innen) oder kreative, künstlerische Tätigkeiten ausüben (z.B. Musiker*innen, Gestalter*innen, Fotograf*innen) oder zum Beispiel im Gesundheitswesen (z.B. Therapeut*innen, Trainer), der Tourismusbranche (z.B. Stadtführer*innen, Reiseleiter*innen) oder Bildungsbranche (z.B. Sprachlehrer*innen, Coaches) tätig sind. Anträge auf Neustarthilfe können einmalig bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung. mehr dazu

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    Koalitionsausschuss beschließt zweite Milliarde für NEUSTART KULTUR

    Kulturstaatsministerin Grütters: „Signal der Solidarität, der Hoffnung und der Ermutigung“ Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wird ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR in Höhe von einer weiteren Milliarde Euro auflegen. Das hat der Koalitionsausschuss in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Damit werden sich die Corona-Hilfen im Rahmen von NEUSTART KULTUR auf insgesamt zwei Milliarden Euro belaufen, also auf eine Summe, die dem gesamten Jahresetat der BKM entspricht.