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Sonderkündigungsrecht oder Beitragsminderung im Verein aufgrund von Corona?
Da der Mitgliedsbeitrag grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins ist, sondern dazu dient, dessen Ziele zu erfüllen und das Chorleben zu erhalten, sind Sonderkündigungen oder Betragsminderungen ansich nicht möglich. Mit dem Mitgliedsbeitrag Chor werden vor allem die laufenden Kosten des Chores gedeckt. Oft ist der Beitrag auch sehr knapp kalkuliert und dient ja für ganzjährig anfallende Kosten wie etwa Verbandsabgaben und der Zweck einer Vereinsmitgliedschaft liegt nun mal in der längerfristigen Verpflichtung. Daher dürfte es nicht gerechtfertigt sein, für einen temporären Zeitraum, in dem die Leistungen entfallen, außerordentlich zu kündigen oder den Mitgliedsbeitrag zu mindern. Allerdings ist bisher unklar, ob Corona als höhere Gewalt anzusehen ist. Daher ist…
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DER NORDEN SINGT ZUHAUSE: LIVESTREAM AM DIENSTAG
Am Dienstag lädt DER NORDEN SINGT zum Online-Singen ein – live mit Niels und Band. Von 20.00 – 21.00 Uhr geht DER NORDEN SINGT online, und ihr könnt alleine, zu zweit, mit Kind oder Katze von zuhause aus dabei sein und mitsingen. Damit das so entspannt wie möglich klappt, hier ein paar Tipps für euch: