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Neustarthilfe für Soloselbstständige
Antragsstellung bis 31.08.2021 Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Zu den Antragsberechtigten zählen Soloselbständige, die personenbezogene (z.B. Kosmetiker*innen) oder kreative, künstlerische Tätigkeiten ausüben (z.B. Musiker*innen, Gestalter*innen, Fotograf*innen) oder zum Beispiel im Gesundheitswesen (z.B. Therapeut*innen, Trainer), der Tourismusbranche (z.B. Stadtführer*innen, Reiseleiter*innen) oder Bildungsbranche (z.B. Sprachlehrer*innen, Coaches) tätig sind. Anträge auf Neustarthilfe können einmalig bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung. mehr dazu
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Der kleine Chor der großen Herzen
Ein Roman von Janina Lorenz Der Traum vom eigenen Yoga-Studio bringt Sara auf eine ungewöhnliche Idee: Sie gründet einen Chor, um mit diesem den neuen Chorwettbewerb „Hast du Töne“ mitzumachen und diesen zu gewinnen. Mit dem Gewinn in Höhe von € 10.000 soll das alte, dringend sanierungsbedürftige Gemeindehaus renoviert werden. – Soweit der Plan. Gemeinsam mit Pianist Marwin beruft Sara kurzfristig eine Gemeindeversammlung ein, um die Idee den Einwohnern des kleinen Örtchens Herzberg in der Nähe von Münster, vorzustellen. Am Ende der Versammlung kommt tatsächlich ein kleiner Chor zusammen, der bereits einige Tage später zu proben beginnt. Schnell wird jedoch klar, dass sich das ganze doch schwieriger gestaltet, als Sara…