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Corona-Regeln für Proben im Innenraum
Seit heute ist auch das Proben in Innenräumen wieder möglich. Wie uns die Kulturbehörde auf Nachfrage mitteilt, gelten für Laienchorproben § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 (und die darin genannten Normen). § 17 gilt nicht. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl ergibt sich jedoch daraus, dass eine Einhaltung des Abstandsgebots möglich sein muss (§ 19 Abs. 1 Nr. 6).
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HafengeBEAT
Wir wollen wieder singen nach der Pandemie! Wir, das ist ein bunter Pop-Chor-Haufen von etwa 35 Leuten irgendwo zwischen Mitte zwanzig und Mitte vierzig, der sich HafengeBEAT nennt. Nach den Proben geht es für einen großen Teil des Chores meistens noch in eine Kneipe am Fischmarkt, um die Stimmbänder zu kühlen. Wir verbinden somit den Hafen mit ordentlichen Beats. https://www.hafengebeat.de/