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Gesetzesänderung zur Vereinfachung von Mitgliederversammlungen
Die Bundesregierung hat am 28.03.2020 ein „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ erlassen, das gleich zwei akute Probleme von Vereinen in der „Corona-Krise“ beheben soll: die Beschlussfassung ohne Versammlung und die automatische Amtszeitverlängerung, wenn keine Neuwahl des Vorstands möglich ist.
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GEMA
Auch die GEMA verfolgt sehr genau die Entwicklung rund um die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19). Die Empfehlungen der zuständigen Behörden und Verordnungen in einzelnen Regionen führen dazu, dass geplante Veranstaltungen verschoben oder abgesagt werden müssen. Für Künstler und Chöre, die stattdessen einen Livestream planen, gilt ohne Präjudiz folgendes: