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Überbrückungshilfe III -beantragen bis 31.8.2021
Ab sofort können Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro, die im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 verzeichnen können, die Überbrückungshilfe III beantragen. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte. Antragsberechtigt sind: Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen Selbstständige Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden. mehr dazu
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Neustarthilfe für Soloselbstständige
Antragsstellung bis 31.08.2021 Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Zu den Antragsberechtigten zählen Soloselbständige, die personenbezogene (z.B. Kosmetiker*innen) oder kreative, künstlerische Tätigkeiten ausüben (z.B. Musiker*innen, Gestalter*innen, Fotograf*innen) oder zum Beispiel im Gesundheitswesen (z.B. Therapeut*innen, Trainer), der Tourismusbranche (z.B. Stadtführer*innen, Reiseleiter*innen) oder Bildungsbranche (z.B. Sprachlehrer*innen, Coaches) tätig sind. Anträge auf Neustarthilfe können einmalig bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung. mehr dazu